Satzung
KostenAntraegeAusruestungSatzung
Home 
Abteilung 
Taekwondo 
Allkampf 
Mitgliedschaft 
Termine 
Galerie 
Gaestebuch 
Links 
Foerderverein 
Sponsoring 
Anfahrt 

 

Präambel

 

Die Abteilung Taekwondo ist eine Abteilung des TSV Pfuhl 1894 e.V. und untersteht als solche der Satzung des Gesamtvereins. Die nachfolgenden Bestimmungen der Abteilungsordnung regeln die besonderen Belange der Abteilung und sind insoweit eine Ergänzung der Satzung des Hauptvereins.

§ 1 Zweck

Die Abteilung pflegt und fördert den Wettkampfsport Taekwondo. Dies geschieht neben der Teilnahme an Wettkämpfen hauptsächlich durch das Anbieten von Trainingsmöglichkeiten. Das Training orientiert sich an sportlichen Grundsätzen und dabei insbesondere an den Grundsätzen nationaler und internationaler Taekwondo-Fachverbände.

§ 2 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr des Gesamtvereins ist auch für die Abteilung gültig.

§ 3 Mitgliedschaft

1. Mitglieder der Abteilung sind

- Kinder zwischen 6 und 13 Jahren als aktive Mitglieder in begründeten Ausnahmefällen kann diese Altersgrenze auf Antrag und durch Beschluss der Abteilungsleitung über- bzw. unterschritten werden.

- Jugendliche, ab dem 14. Lebensjahr und Erwachsene als aktive Mitglieder.

- Erziehungsberechtigte von aktiven Kindern und Jugendlichen als passive Mitglieder.

2. Aufgenommen werden als aktive Mitglieder nur Mitglieder des TSV Pfuhl 1894 e. V. und Mitglieder des Vereines zur Förderung des Taekwondosports; die Mitglieder erklären sich bereit, für die Dauer der Abteilungsmitgliedschaft die Mitgliedschaft beim TSV Pfuhl, die Mitgliedschaft im Förderverein sowie die Mitgliedschaft im Fachsportverband (BTU) aufrecht zu erhalten.

3. Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen; über die Aufnahme entscheidet die Abteilungsleitung.

4. Die Mitglieder haben das Recht zur Teilnahme am Taekwondo- und Allkampftraining zu den regelmäßigen Trainingszeiten, in denen die für das Training vorgesehenen Hallen zur Verfügung stehen. Das Training wird von qualifizierten Trainern durchgeführt.

5. Die Mitgliedschaft erlischt aus folgenden Gründen:

- Durch schriftliche Austrittserklärung aus der Abteilung und ist zum Ende des Geschäftsjahres und halbjährlich möglich. Die Austrittserklärung muss spätestens einen Monat vor dem Austrittstermin vorliegen. Sollte einem aktiven Mitglied aus medizinischen Gründen die weitere Trainingsteilnahme unmöglich werden, so kann bei Kindern und Jugendlichen der Erziehungsberechtigte oder das aktive Mitglied die Abteilungsmitgliedschaft außerordentlich und vorzeitig kündigen; die Trainingsuntauglichkeit ist durch ein Amts- oder vertrauensärztliches Attest nachzuweisen, das Attest hat bei Kindern und Jugendlichen der Erziehungsberechtigte, bei Erwachsenen dieser selbst, zu besorgen.

- Durch Ausschluss. Dieser kann auf Beschluss der Abteilungsleitung erfolgen, wenn

-- Vereinsbeiträge nicht pünktlich bezahlt werden und/oder

-- das Mitglied durch unsportliches Verhalten andere Mitglieder oder Dritte in ihrer Gesundheit gefährdet, das Training durch Verstoß gegen die Trainingsgrundsätze fortgesetzt stört oder schuldhaft gröblich und beharrlich dazu beiträgt, das Ansehen der Abteilung oder des Gesamtvereins herabzusetzen.

6. Ein Ausschluss ist zu begründen und dem Mitglied bzw. dem Erziehungsberechtigten des Mitglieds schriftlich mitzuteilen.

7. Das ausgeschlossene Mitglied bzw. dessen Erziehungsberechtigter kann gegen den Ausschluss binnen zwei Wochen nach Zugang der Ausschlussmitteilung durch die Abteilungsleitung Beschwerde einlegen. Über die Beschwerde entscheidet die nächstfolgende Abteilungsversammlung. Bis zur Entscheidung über die Beschwerde ruht die Mitgliedschaft, d.h. eine Teilnahme am Training und an sonstigen Abteilungsaktivitäten ist nicht möglich.

§ 4 Abteilungsbeiträge

1. Die Abteilung erhebt keinen eigenen Abteilungsbeitrag.

2. Die Abteilung erhebt eine Aufnahmegebühr in Höhe von 15,00 Euro.

§ 5 Organe der Abteilung

Organe der Abteilung sind die Abteilungsversammlung und der Abteilungsvorstand.

§ 6 Abteilungsversammlung

1. Die Abteilungsversammlung ist die Versammlung aller aktiven und passiven Mitglieder ( § 3 Abs. 1 )

2. Im ersten Vierteljahr jedes Geschäftsjahres findet eine Abteilungsversammlung als Jahreshauptversammlung statt. Eine außerordentliche Abteilungsversammlung findet auf Beschluss des Vorstandes oder auf Antrag der Mitglieder von mindestens 25 Prozent statt.

3. Zu einer Abteilungsversammlung sind alle Abteilungsmitglieder unter Bekanntgabe der Tagesordnung rechtzeitig zu laden.

§ 7 Abteilungsvorstand

1. Dem Abteilungsvorstand gehören an

    a) die Abteilungsleitung, d.h. der/die Abteilungsleiter/in und dessen Vertreter/in

    b) der/die Kassenwart/in

    c) der/die Schriftführer/in

    d) der/die Jugendwart/in

    e) 2 Beisitzer/innen

2. Der Abteilungsvorstand wird im Rahmen einer Abteilungsversammlung i.d.R. auf die Dauer von einem Jahr gewählt.

Wählbar sind nur Mitglieder des TSV Pfuhl 1894 e. V. die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Wahl erfolgt auf Antrag in geheimer Abstimmung.

3. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Bei Stimmengleichheit in Vorstandssitzungen entscheidet die Stimme des Sitzungsleiters.

4. Die Kassenprüfung unterliegt den Revisoren des Hauptvereins.

5. Die Beisitzer/innen haben Stellvertreterfunktion für die Vorstandsmitglieder b) bis d). Die Stellvertreterfunktionen werden vom Abteilungsvorstand festgelegt.

§ 8 Änderungen und Ergänzungen

Diese Abteilungsordnung kann bei einer Abteilungsversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder ergänzt oder geändert werden.

§ 9 Auflösung

Der nach Auflösung der Abteilung in der Abteilungskasse verbleibende Betrag fällt an den TSV Pfuhl 1894 e.V.

§ 10 Inkrafttreten

Die Abteilungsordnung tritt mit Wirkung vom, siehe Protokoll der Versammlung, in Kraft.

 

Änderung laut Mitgliederversammlung

Neu-Ulm, 09.03.2009

Unterschriften siehe Protokoll

 

zurück

Copyright (c) Taekwondo Pfuhl