Das Recht am eigenen Bild
 
Das Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden (§ 22 Satz 1 Kunsturheberrechtsgesetz (KUG/KunstUrhG).
 
 
Personen der Zeitgeschichte
 
Das Erfordernis einer Einwilligung zur Verbreitung und Veröffentlichung ist nach deutschem Recht allerdings nach § 23 Absatz 1 KUG für „Personen der Zeitgeschichte“ eingeschränkt.
Relative Personen der Zeitgeschichte sind Menschen, die in Zusammenhang mit einem zeitgeschichtlichen Ereignis in den Blick der Öffentlichkeit geraten sind
                                            
                                            beispielsweise Sportler während eines Wettkampfs.
 
Bilder dieser Personen dürfen nur im Zusammenhang mit diesem Ereignis ohne deren Einwilligung veröffentlicht werden.