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Das Recht am eigenen Bild
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Das Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht ist eine besondere
Ausprägung des allgemeinen
Persönlichkeitsrechts. Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich
selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder
von ihm veröffentlicht werden (§ 22
Satz 1 Kunsturheberrechtsgesetz (KUG/KunstUrhG).
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Personen der Zeitgeschichte
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Das Erfordernis einer Einwilligung zur
Verbreitung und Veröffentlichung ist nach deutschem Recht allerdings nach § 23
Absatz 1 KUG für „Personen der
Zeitgeschichte“ eingeschränkt.
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Relative Personen der Zeitgeschichte sind
Menschen, die in Zusammenhang mit einem zeitgeschichtlichen Ereignis in den
Blick der Öffentlichkeit geraten sind
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beispielsweise
Sportler während eines Wettkampfs.
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Bilder dieser Personen dürfen nur im Zusammenhang mit diesem Ereignis ohne
deren Einwilligung veröffentlicht werden.